Leider kann der KJV seine wertvolle Jugendarbeit in Schulzendorf aus finanziellen Gründen nicht weiterführen. Wir suchen nach Alternativen, um diese Lücke zu schließen.
Trotz des Einsatzes von SPD, Grünen, Linken und dem Bürgermeister für einen soliden Haushalt, haben AfD, CDU/FDP, Bürgerbündnis und Gemeinsam für Schulzendorf den Haushalt ohne sachlichen Grund abgelehnt.
Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind nun spürbar.
Der KJV schreibt selber dazu:
„Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass uns ein Schreiben aus dem Schulzendorfer Rathaus zugegangen ist, das uns darüber informiert, dass die Gemeinde im kommenden Jahr und vielleicht auch darüber hinaus, unsere Arbeit nicht mehr finanzieren wird. Das betrifft neben den Personalkosten auch die direkte Unterstützung einzelner Projekte.
Für die Bezahlung der Kolleg:innen werden uns im kommenden Jahr ca. 30.000 Euro fehlen, eine Summe, die wir als kleiner, freier Träger nicht aus Eigenmittel auffangen können, weshalb wir nun auf die Unterstützung des Landkreises hoffen, um den Kolleg:innen nicht kündigen zu müssen. Und selbst wenn dies final doch notwendig würde, was wir hoffentlich abwenden können, bliebe ein finanzieller Schaden für den Verein, da auch wir Kündigungsfristen einhalten müssen und keine Arbeitsverträge noch vor dem Januar beenden könnten.
Sollte es uns z.B. durch die Unterstützung der Nachbarkommunen, des Landkreises oder anderer Geldgeber:innen doch gelingen, die fehlenden Personalkosten zu decken, würde allerdings immer noch die Mittel fehlen, mit denen Schulzendorf bisher die Teilnahme eigener Kinder und Jugendlicher an unseren Angeboten in den Ferien (Tagesausflüge, Ferienlager) subventioniert hat. In der Konsequenz würden diese Maßnahmen für Schulzendorfer:innen deutlich teurer werden oder könnten diesen gar nicht mehr angeboten werden, wofür
wir bereits jetzt um Entschuldigung bitten. Das erscheint uns besonders fatal, weil Schulzendorf bisher sowieso schon wenige(r) Angebote der
Jugendarbeit vorhält (als die Nachbarkommunen), weil es z.B. keinen Jugendclub in der Gemeinde gibt.
Das Paradoxe ist, dass Schulzendorf nicht etwa kein Geld für die weitere Unterstützung hat. Das Geld wäre/ist da; es darf nur nicht ausgegeben
werden, weil sich die Gemeinde im kommenden Jahr in der „vorläufigen Haushaltsführung“ befinden wird. Und während dieser vorläufigen
Haushaltsführung dürfen Ausgaben für die sogenannten „freiwilligen Leistungen“, zu denen leider auch die Jugendarbeit gehört, nicht
getätigt werden. Das betrifft im Übrigen auch „Seniorenfahrten, die Kulturreihe, Schülerveranstaltungen, Kitaausflüge, die Aufstellung von
Parkbänken, […] Müllbehälter / Hundekotbeutelstationen und der Feuerwehranbau […] den Gehweg in der Walter-Rathenau-Str., die
Umgestaltung des Friedhofs, die Renovierungsarbeiten in der KiTa Märchenland, die Instandhaltungsarbeiten im Hort und die Renovierung in
der Mehrzweckhalle.“ (aus dem Protokoll der GV vom 19.11.2024)
Wieso wird Schulzendorf im kommenden Jahr diese vorläufige Haushaltsführung haben? Nun; es gab (allerdings nicht kurzfristig und
unerwartet) eine Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung, die besagt, dass Kommunen nur noch dann einen Jahreshaushalt veröffentlichen und danach Geld ausgeben können, wenn sie zuvor mindestens den Jahresabschluss des vorletzten Jahres aufgestellt haben. Das wäre in diesem Fall der Jahresabschluss 2023. In Schulzendorf soll die Gemeindevertreterversammlung in der kommenden Woche den Abschluss 2021 beschließen. Es fehlen dann also noch zwei Abschlüsse, deren Erstellung, Prüfung und Beschluss höchstwahrscheinlich im kommenden Jahr nicht realisierbar sind. Das hatte die Verwaltung im Schulzendorfer Rathaus wohl erkannt, weshalb man einen kleinen „Strohhalm“ ergreifen wollte, den der Landesgesetzgeber extra mit der Einführung der neuen Kommunalverfassung gereicht hatte. Es wäre nämlich möglich gewesen, auch ohne die Abschlüsse von 2022 und 2023 den 25‘er Haushalt zu veröffentlichen und dann Zahlungen zu tätigen. Dafür hätte die Gemeindevertretung den entsprechenden Entwurf für einen Doppelhaushalt 2025/26 am 19.11.2024 beschließen müssen, damit eine nachfolgende „Veröffentlichung“ spätestens am 30.11.2024 hätte erfolgen können. Wäre das passiert, hätte man 2 Jahre gewonnen, um die fehlenden Jahresabschlüsse aufzuarbeiten, und wäre 2025 handlungs- bzw. zahlungsfähig geblieben.
Der Niederschrift zur 5. außerplanmäßige öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schulzendorf am 19.11.2024
Sitzungsprotokoll entnehmen wir, dass den Gemeindevertreter:innen die Folgen eines Nichtbeschließens der
Haushaltssatzung klar benannt wurden. Trotzdem stimmten nur 6 (Frau Tauche, Frau Heyer, Herr Dr. Kolbe, Herr Körner, Herr Lübke und Herr Mücke – laut Liste zur namentlichen Abstimmung in der Niederschrift) der anwesenden 16 Mitgliedern der Gemeindevertretung für die Satzung, die somit nicht beschlossen wurde. Damit „schloss sich die kleine Hintertür“, die man hätte nutzen können, und Schulzendorf geht auf nicht absehbare Zeitdauer in die vorläufige Haushaltsführung.
Wir sind nicht nur unseretwegen sehr traurig über diese Entwicklung. Gern hätten wir Ihnen, Ihren und anderen Schulzendorfer Kindern und
Jugendlichen weiterhin gute Angebote der Jugendarbeit unterbreitet und z.B. für erlebnisreiche Ferien gesorgt. Leider treffen solche Entscheidungen oft die am wenigsten gehörten und verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft: Kinder, Jugendliche, Familien mit finanziellen Belastungen und Senior:innen. Vielleicht wollen Sie uns am kommenden Dienstag (10.12.2024) ins Rathaus begleiten, damit wir gemeinsam ab 18.30 Uhr die Gemeindevertreterversammlung fragen können, wie man sich dort das soziale, kulturelle, sportliche, kinder-, jugend- und senior:innengerechte Zusammenleben in Schulzendorf in den kommenden Jahren vorstellt.
Gern dürfen Sie unseren Hilferuf teilen!
Traurig und mit ratlosen Grüßen
Ihre Sozialarbeiter:innen vom KJV e.V.“